Einwohner MV gesamt: 1,612 Millionen
Tote durch Diabetes 2010 in Deutschland: 175.000
*
Tote durch Verkehrsunfall pro 1 Mill. EW 2018 in Deutschland: 3275
*
Tote bei Spanischer Grippe 1918 weltweit: 20-50 Millionen
*
Tote bei Schweinegrippe 2009/10 weltweit: ~350.000
*
7
Landeshauptstadt Schwerin
16
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
13
Mecklenburgische Seenplatte
Legende:
mehr zur Ampel...
mehr über die Berechnung der Inzidenzen
Die Farbskala definiert die Maßnahmen bei Erreichen der entsprechenden Grenzwerte.
keine Stufe
Liegt der Wert bei 0 gilt nach der Tabelle vom LAGuS keine Stufe und damit eigentlich auch keine Maßnahmen.
Stufe 1 fängt erst mit Werten > 0 an.
Stufe 1 - grün
7-Tage-Inzidenz: > 0 bis ≤ 35
7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten: > 0 bis ≤ 8
ITS-Auslastung: > 0 bis ≤ 5%
- Es gelten die Basisregeln zum Abstandhalten, zur Hygiene, zum Tragen einer Mund-Nase-
Bedeckung sowie zum Lüften in Innenräumen (AHA+L) sowie zu Basis-Testpflichten
(„Anreisetests“ für Hotels etc., Zugangstests für Clubs und Diskotheken, für Volksfeste,
Jahrmärkte und Großveranstaltungen) und anderen grundlegenden Schutzmaßnahmen (z.B.
Teilnahmebegrenzungen) nach der Corona-LVO.
- Allen (auch geimpften/genesenen) Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, sich bei
Symptomen, die auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 hindeuten, testen zu
lassen (Zuweisung durch einen Hausarzt) oder einen Schnell- oder Selbsttest vorzunehmen.
Stufe 2 (gelb)
7-Tage-Inzidenz: > 35 bis ≤ 50
7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten: > 8 bis ≤ 15
ITS-Auslastung: > 5% bis ≤ 9%
- Die weitergehenden Testerfordernisse für Innenbereiche nach der Corona-LVO werden
wieder wirksam (z.B. für die Bereiche Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen einschl.
Friseure, Theater, Museen und andere Kultureinrichtungen, Indoor-Sport und –
Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen); für den Besuch von Diskotheken, Clubs sowie von
Tanzveranstaltungen besteht die Pflicht, einen PCR-Test vorzulegen.
- Die Testerfordernisse gelten nicht für vollständig Geimpfte oder Genesene, für Kinder unter 6
Jahren sowie für regelmäßig getestete Schülerinnen und Schülern (für Letztere gilt diese
Ausnahme allerdings nicht in Clubs, Diskotheken und Tanzveranstaltungen sowie in
Krankenhäusern und Pflegeheimen).
Stufe 3 - orange
7-Tage-Inzidenz: > 50 bis ≤200
7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten: > 15 bis 25
ITS-Auslastung: > 9% bis ≤ 15%
- Vor der Erteilung einer Genehmigung von Großveranstaltungen (§ 8 Absatz 9a der
Corona-LVO) ist zwingend das Einvernehmen des Gesundheitsministeriums
einzuholen, sofern die erwartete Anzahl gleichzeitig anwesender Personen mehr als 2.500
im Innenbereich und 5.000 im Außenbereich beträgt.
- Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, sich vor privaten Zusammenkünften zu
testen (Schnell- oder Selbsttest). Dies gilt insbesondere für nicht vollständig geimpfte oder
genesene Personen.
- Insbesondere Bürgerinnen und Bürgern, die nicht vollständig geimpft oder von einer Covid
19-Erkrankung genesen sind, wird empfohlen, bei privaten Zusammenkünften in der
Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen die Zahl der Menschen, mit denen sie Kontakt
haben, möglichst gering und den Personenkreis konstant zu halten.
- Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, in Innenräumen generell eine Mund-Nase-
Bedeckung zu tragen und auch im Freien überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten
werden kann.
Stufe 4 - rot
7-Tage-Inzidenz > 200
7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten: > 25
ITS-Auslastung: > 15%
- In Innenräumen ist verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen – auch bei
Wahrung des Abstands von 1,5m. Im Freien besteht überall dort die Pflicht zum Tragen
einer Mund-Nase-Bedeckung, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann
(Automatismus nach der Corona LVO, Bekanntgabe des Geltungszeitpunktes durch die
Landkreise und kreisfreien Städte).
- Die Landkreise und kreisfreien Städte haben Kontaktbeschränkungen für private
Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum anzuordnen: innen bis zu fünf
Personen aus zwei Haushalten; außen bis zu 10 Personen unabhängig von der
Haushaltsanzahl; private Zusammenkünfte in Gaststätten sowie gewerblich organisiert mit
max. 30 Personen. Bei diesen Beschränkungen werden vollständig geimpfte oder
genesene Personen nicht mitgezählt.
- Die Landkreise und kreisfreien Städte haben Großveranstaltungen (§ 8 Absatz 9a der
Corona-LVO) mit mehr als 5.000 Personen unter freiem Himmel oder mehr als 2.500
Personen in geschlossenen Räumen zu untersagen. Ausgenommen sind Veranstaltungen,
zu denen die Veranstalter ausschließlich vollständig Geimpften und Genesenen Zutritt
gewähren („2G-Regel“).
Zur Einstufung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt werden neben der 7-Tage-Inzidenz die klinischen Kriterien der Hospitalisierung (Zahl der Neuaufnahmen von Covid-Patienten in Krankenhäuser je 100.000 Einwohner in sieben Tagen) und der ITS-Auslastung (Anteil der von Covid-Patienten belegten ITS-Betten an der Gesamtkapazität im Land) herangezogen. Die Einstufung anhand der 7-Tage-Inzidenz wird um eine Stufe erhöht, wenn beide klinischen Kriterien oberhalb der Stufe der 7-Tage-Inzidenz liegen. Die Einstufung der 7-Tage-Inzidenz wird um eine Stufe verringert, wenn beide klinischen Kriterien unterhalb der Stufe der 7-Tage-Inzidenz liegen.
Aus dieser Systematik folgt zum Beispiel, dass die Testpflichten der Stufe 2 in jedem Falle dann wiederaufleben, wenn eine 7-Tage-Inzidenz von über 50 festgestellt wird. Die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises oder der kreisfreien Stadt wäre der Stufe 3 zugeordnet. Selbst wenn die beiden klinischen Kriterien beispielsweise im Bereich der Stufe 1 lägen, würde dies nur zu einer Herunterstufung um 1 Stufe führen. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt liegt damit in der Gesamteinstufung in der Stufe 2.
Ein weiteres Beispiel für die Funktionsweise: Die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises oder der kreisfreien Stadt liegt bei 63, die 7-Tage-Inzidenz der hospitalisierten COVID-19 Patienten wird mit 6 angegeben, ITS-Auslastung liegt bei 5,2 %. Demnach wird das Inzidenzkriterium der Stufe 3, ein klinisches Kriterium der Stufe 1 und das andere der Stufe 2 zugeordnet. Die Einstufung würde wie folgt vorgenommen: Da beide klinischen Kriterien mit den Stufen 1 und 2 niedriger liegen als die Stufe für die 7-Tage-Inzidenz (Stufe 3), wird die Einstufung um eine Stufe vermindert. Die Gesamteinstufung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt erfolgt also in Stufe 2.
Die den Stufen zugeordneten Maßnahmen bauen aufeinander auf, diejenigen der nächsthöheren Stufe gelten also jeweils zusätzlich.
Die Skaleneinteilung hat sich über die Zeit verändert. Hier geben wir die aktuellen Skala an, die seit dem 27.08.2021 gilt, siehe
Corona-Ampel MV. Da das LAGuS aber erst seit dem 16.09.2021 die dafür nötigen Zahlen rausgegeben hat, verwenden wir diese erst seit dem 16.09.2021.
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Maßnahmen in der Presse oder bei anderen offiziellen Quellen wie dem LAGuS.
...weniger
Entwicklung Infektionen im 3 Tage Mittel:
Neue Fälle und 7-Tage Inzidenz in gesamt MV:
Hospitalisierungen und ITS gesamt MV
Verhältnis der Infektionen in MV gesamt:
* geschätzte Werte
Summe der Sterbefälle mit Beteiligung von COVID-19:
Tägliche Sterbefälle im 30 Tage-Mittel (bis 1.5.2022):
Alle*: Alle Sterbefälle in MV
COV: Sterbefälle mit COVID-19 Beteiligung
%: Sterbefälle mit COVID-19 in % von allen
Ohne: Sterbefälle ohne COVID-19 Beteiligung
* Quelle:
Destartis (Statistisches Bundesamt)
Verdoppelungsrate im 7-Tagemittel:
Anstieg in Landeshauptstadt Schwerin:
Anstieg in Hanse- und Universitätsstadt Rostock:
Anstieg in Landkreis Nordwestmecklenburg:
Anstieg in Landkreis Rostock:
Anstieg in Landkreis Vorpommern-Rügen:
Anstieg in Landkreis Vorpommern-Greifswald:
Anstieg in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Anstieg in Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Vergleich Deutschland 27.02.2023: